Elektronische Signatur
Wir haben uns entschieden, ab 01.06.2025 unsere Dokumente (u.a, Tierschutzverträge, Spenden-bescheinigungen etc.) mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Foto Quelle: Adobe.com
Bisher haben wir alle Dokumente
- auf Papier ausgedruckt,
- händisch unterschrieben,
- danach entweder per Post versendet oder
- das Dokument eingescannt und per Email an die Empfänger weitergeleitet.
Im Vergleich zu der bisherigen Vorgehensweise bietet der Einsatz der elektronischen Signatur gravierende Vorteile:
- umweltfreundlich (Wegfall von unzähligen Papierdokumenten),
- deutlich effizienter,
- kostengünstiger (Wegfall teurer Druckerpatronen) und
- für uns wesentlich bequemer.
Es gibt 3 unterschiedliche elektronische Signaturen:
- Einfache elektronische Signatur (EES)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Wir haben uns für die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) entschieden. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Dabei wird dem unterzeichneten Dokument ein einmaliger Signatur-schlüssel beigefügt, mit dem der Unterzeichner eindeutig zu identifizieren ist und womit sicher-gestellt wird, dass nach der Unterzeichnung des Dokuments keinerlei Änderungen mehr vorge-nommen wurden.
So kann der oder die Empfänger*in sicher sein, dass das Dokument vom Absender stammt und Inhalte nicht verfälscht wurden. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur bietet für beide Parteien, also Unterzeichner*in und Empfänger*in, einen Schutz vor Manipulation und Fälschung. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist ebenso rechtsgültig wie eine händische Unterschrift in Papierform!